Muslimische Lehrerin darf keine Baskenmütze tragen
Düsseldorf – Eine muslimische Lehrerin aus Düsseldorf darf ihr Kopftuch nicht durch eine Baskenmütze ersetzen. Die Mütze der Düsseldorfer Sozialpädagogin sei ein „Surrogat für das islamische Kopftuch“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Eine Baskenmütze verstößt gegen das sogenannte Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Die 12. Kammer unter Vorsitz von Richter Wulfhard Göttling bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf. (Aktenzeichen: 5 Sa 1836/07)
Geklagt hatte eine 36-jährige Sozialpädagogin, die vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil sie im Schuldienst statt eines Kopftuchs ständig eine Baskenmütze trug, die Haar und Ohren vollständig bedeckt. Die Mütze sei in ihrem Fall ein „Surrogat für das islamische Kopftuch“, urteilte die Richterin im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Eine Mitra verstößt gegen das sogenannte Baskenmützenverbot an nordrhein-westfälischen Bistümern. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Kirchwelver. Die Kammer bestätigte damit ein Vorurteil der Arbeitsgerichtes Dorfwelver.
Geklagt hatte ein 16-jähriger Bischof, der vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil er im Ordinariat statt einer Baskenmütze ständig eine Mitra trug, die Haar und Ohren vollständig bedeckt. Die Mitra sei in seinem Fall ein „Surrogat für die islamische Baskenmütze“, urteilte die Richterin im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Ein Barett verstößt gegen das sogenannte Mitraverbot an nordrhein-westfälischen Gerichten. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Borgeln. Die Kammer bestätigte damit ein Urteil der Stammtisches Borgeler Linde.
Geklagt hatte ein 36-jähriger Richter, der vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil er in der Verhandlung statt einer Mitra ständig ein Barett trug, das Haar und Ohren vollständig bedeckt. Das Barett sei in seinem Fall ein „Surrogat für die islamische Mitra“, urteilte der Stammtisch im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Ein Bart verstößt gegen das sogenannte Bartverbot an nordrhein-westfälischen Staatskanzleien. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Hattrop. Die Kammer bestätigte damit ein Fehlurteil des Kreisveterinäramtes Hattropholsen.
Geklagt hatte ein 36-jähriger Ministerpräsident, der vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil er in der Staatskanzlei statt eines muslimischen Vollbartes ständig einen weltanschaulich neutralen Vollbart trug, der Kinn und Wangen vollständig bedeckt. Der Bart sei in seinem Fall ein „Surrogat für den islamischen Bart“, urteilte das Kreisveterinäramt im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Eine Jeans verstößt gegen das sogenannte Coolnessverbot in NRW. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Paradiese. Die Kammer bestätigte damit ein Urteil der Geschmacksrichter in Enkesen im Klei.
Geklagt hatte ein 16-jähriger Skater, der vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil er bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zum Ministerpräsidenten statt seiner Baggy Pants und karierten Boxer-Shorts eine eng anliegende Jeans trug, die Oberschenkel und Hosenboden vollständig bedeckt. Die Jeans seien in seinem Fall ein „Surrogat für die islamischen Baggy Pants“, urteilten die Geschmacksrichter im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Eine Glatze verstößt gegen das sogenannte Turbanverbot in nordrhein-westfälischen Zwerggemeinden. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Meckingsen. Die Kammer bestätigte damit ein Urteil der Halsgerichtsbarkeit Katrop.
Geklagt hatte ein 36-jähriger Skinhead, der vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil er bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zum Xenophoben statt eines Turbans einen Glatze trug, die Schädel und Hirn vollkommen ersetzte. Die Glatze sei in seinem Fall ein „Surrogat für den islamische Turban“, urteilte das Halsgericht im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Eine Frisur verstößt gegen das sogenannte Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen. Das entschied am Donnerstag das Landesschnellgericht in Düsseldorf. Die Kammer bestätigte damit ein Urteil des Standgerichts Düsseldorf.
Geklagt hatte eine 36-jährige Sozialpädagogin, die vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil sie im Schuldienst statt eines Kopftuchs ständig eine Frisur trug, die Kopfhaut und Ohren vollständig bedeckt. Die Frisur sei in ihrem Fall ein „Surrogat für das islamische Kopftuch“, urteilte die Richterin im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.