Neues aus dem Abendland

Muslimische Lehrerin darf keine Baskenmütze tragen

Düsseldorf – Eine muslimische Lehrerin aus Düsseldorf darf ihr Kopftuch nicht durch eine Baskenmütze ersetzen. Die Mütze der Düsseldorfer Sozialpädagogin sei ein „Surrogat für das islamische Kopftuch“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Eine Baskenmütze verstößt gegen das sogenannte Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Die 12. Kammer unter Vorsitz von Richter Wulfhard Göttling bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf. (Aktenzeichen: 5 Sa 1836/07)

Geklagt hatte eine 36-jährige Sozialpädagogin, die vom Land Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden war, weil sie im Schuldienst statt eines Kopftuchs ständig eine Baskenmütze trug, die Haar und Ohren vollständig bedeckt. Die Mütze sei in ihrem Fall ein „Surrogat für das islamische Kopftuch“, urteilte die Richterin im Jahr 2007. Dieser Begründung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.

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