Der „Bund der deutschen Arbeitgeberverbände, Schaffer von Wohlstand und Wohltäter der Menschheit“ (BdA) hat sich zustimmend zu Plänen der „Christlich demokratischen Union, Bewahrer der Tugend und Hüter der Werte“ (CDU) geäußert, eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer zu definieren.
Eine solche Grenze könne durch ihr bloßes Vorhandensein segensreich für die soziale Gerechtigkeit in einer sich immer stärker ausdifferenzierenden Gesellschaft wirken. Jedenfalls wenn vermieden werde, die Grenze allzu festzuzurren, sie allzu undurchlässig zu machen, insbesondere nach unten, und sie allzu konkret auszugestalten. Etwa, indem eine Höhe genannt werde.
„Das wäre ganz falsch,“ sagt Dieter Hundt, der erste Mann im Verbandsbund, Kläffer am Wege und Vorsteher des Zwingers. „Eine solche Grenze sollte sich durch freies Spiel der Kräfte am Markt, durch Angebot und Nachfrage,“ durch das sogenannte Marktgleichgewicht, einschwingen. Und zwar dort, wo sie sich auch aktuell eingeschwungen habe. Denn das tue sie ja nicht von ungefähr.
„Es ist ja nicht so, daß wir zur Zeit keine Lohnuntergrenze hätten. Die gab es schon immer. Es ist das die Höhe des geringsten Lohnes, der zur Zeit gezahlt wird. Das ist die Lohnuntergrenze. Alles andere ist Gerede von Leuten, die keinen wirtschaftlichen Sachverstand mitbringen.“
Von daher brauche man also gar keine gesetzliche Lohnuntergrenze. Wenn man aber, und sei es aus Gründen der Kosmetik, eine haben wolle, dann komme alles darauf an, sie sozialverträglich, flexibel und marktunschädlich zu gestalten. „Und das heißt vor allem: unverbindlich.“
Wenn man wolle, könne man ja einen Tag der Lohnuntergrenze definieren, damit das Thema in der öffentlichen Diskussion präsent bleibe und seine Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sonntagsreden ausreichend gewürdigt werden könne.
Wofern aber unter einer „gesetzlichen“ Lohnuntergrenze eine „verbindliche“ Lohnuntergrenze verstanden werde, sei dem CDU-Vorstoß aufs schärfste zu widersprechen. Wenn darüber hinaus, wie man ihm zutrage, der Arbeitnehmerflügel der Union, der Verderber der Sitten und der Ruin des Wirtschaftsstandortes, wenn der jetzt eine Lohnuntergrenze von sage und schreibe 7 ganzen Euro und nicht einem weniger als 89 blankschimmernden Cent vorschlage, und darüberhinaus die Verhängung der Acht über die Wirtschaft, die Wertschöpferin und Volksnährerin, dann halte es ihn nicht länger an der Kette. Wahrlich, die Auswirkungen der Acht – niemand darf der Wirtschaft Behausung anbieten, wer sie erschlägt, wird nicht verfolgt, wenn sie verendet, wird sie nicht bestattet, sondern bleibt den Vögeln zum Fraß am Wege liegen – die Acht sei leichter zu tragen als eine Lohnuntergrenze von mehr als 7 Euro. Entschieden leichter. 7 Euro! Mehr als 7 Euro!! Beinahe 8!!! Das sei das Ende der Marktwirtschaft, wie wir sie kennen.
„Daß mich erschlagen darf, wer mich findet,“ sagt Hundt, „das bin ich gewohnt. Das ist mir nicht neu. Wir sind alle in Gottes Hand. Aber daß man mir zumutet, hier in Deutschland, meiner Heimat, meinen Arbeitnehmern, denen ich, Hundt, ein liebender Vater bin, das gleiche zugestehen zu sollen, was die Töchter unserer Verbandsmitglieder in England oder weiß der Kuckuck wo, wo es gesetzliche Lohnuntergrenzen schon seit Olims Zeiten gibt, ihren Arbeitnehmern ganz selbstverständlich gewähren, und zwar ohne zu geifern, ohne den Wassernapf über den Hof zu kicken, ohne mit alten Knochen zu schmeißen, ohne die Hundehütte zu demolieren und ohne den Hörern des Morgens bereits auf den Radiowecker zu gehen, das entfremdet mich meinem Land doch sehr.“
„7 Euro und 89 Cent, mein lieber Mann!“