Die CDU hat beschlossen, die Benutzung von Hochdeutsch in das Grundgesetz aufzunehmen. Dagegen hat der Zentralrat der Württemberger Protest eingelegt. Die Idee sei «lächerlich und kleinlich» und ein Rückfall in die Leitkultur-Debatte.
Zuvor hatten schon die Verbände der Schwaben in Kreuzberg (‚SchwiK‘), der Schwaben am Prenzlauer Berg (‚SchwaP‘), der Schwaben in Mitte (‚SchwiM‘) sowie der Vereinigung „Und was ist mit uns Sachsen?“ (UwimuS) gegen den Beschluß gestänkert. Was genau sie gesagt haben, war allerdings unverständlich.
Quastel hat unterdes gefordert, die Regel, daß beim Mensch ärger dich nicht die Möpse, die bereits im Nest sind, aber noch nicht ganz oben, daß die nicht übersprungen werden dürfen, sondern erst, und sei es mit Einserwürfen, ganz nach oben geschoben werden müssen, bevor weitere Möpse ins Nest dürfen, es sei denn, weiter unten im Nest wäre noch Platz, und zwar auch dann, wenn die weiteren Möpse draußen vor dem Nest warten müssen und also rausgeworfen werden können, das sei ja gerade der Sinn der Sache, daß diese Regel unbedingt ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte.
Gero tritt dafür ein, die Regel ‚Zweite Dulle sticht die erste‘ ebenfalls ins Grundgesetz aufzunehmen, vielleicht sogar in die Präambel, neben den Gottesbezug.