Mit dieser verdammten Kinderpornographie, meine ich. Wenn wir den Kindern einfach verbieten, sich auszuziehen? Wenn es keine nackten Kinder gibt, gibt es keine Posingbilder, Fall gelöst.
Ich meine, die Frauen haben sich doch auch daran gewöhnt, daß sie schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden. Also, sagen wir mal nicht schuld, jedenfalls nicht allein, sagen wir: mitschuldig. Daß sie eine Teilschuld tragen, mal größer, mal kleiner. Kommt drauf an. Darauf zum Beispiel, was sie anhaben. Oder anhatten, vor der Vergewaltigung. Was sie nach der Vergewaltigung anhaben, oder nicht anhaben, das kann man ihnen ja nicht gut zur Last legen. Wir sind ja keine Unmenschen. Schließlich wurde ihnen Gewalt angetan.
Also, einen Teil der Schuld tragen auch die Kinder allemal. Was müssen sie denn so aufreizend auf die Pädos wirken? Sicher, das sind alles perverse Schweine, die Pädos, will sagen, vom Leben schwer geprüfte Mitbürger, aber Schweine eben. Im Gegensatz zu den normalen Vergewaltigern, die ganz normale Männer sind. Und sicher vielfach auch vom Leben schwer geprüft. Wer weiß, was die schon alles mitgemacht haben, mit ihren Frauen und Freundinnen und Zufallsbekanntschaften! Und Frauen, die einfach so ihren Weg kreuzten, ohne zu überlegen, was sie da tun. Die sind ja nicht pervers, die Männer. Man muß da schließlich unterscheiden zwischen dem, was einer tut, und wie er veranlagt ist. Zum Beispiel die Geistlichen: wie die Törin – nein, nicht Törin, Störchin – auch nicht, Frau vom Storch – na, von -, wie die Frau von Storch so richtig sagt:
„Der Unterschied […] ist der: Ein katholischer Priester, der so etwas tut, weiß, dass er eine schwere Schuld auf sich lädt.“
Und tut es trotzdem. Da ist er schon halb entschuldigt. Wie anders hingegen die Schweine, die so veranlagt sind! Schwer geprüft oder nicht schwer geprüft! Wehe! – Sein Tun kann man keinem vorwerfen, oder jedenfalls nur zum Teil, denn das Tun ist oft genug provoziert durch das, was er zu sehen kriegt.
Drum besser wär’s, daß er’s erst gar nicht zu sehen kriegte.
Und die Kinder sind es überdies gewohnt, verboten zu kriegen. Früher hat man sie doch auch gepeitscht, wenn sie sich entblößten und Dinge taten, die man nicht tut. Oder tat. Und hat es ihnen vielleicht geschadet?
Ja, gut, oder auch nicht gut, vielleicht hat es ihnen geschadet. Manche von ihnen sind Priester geworden, manche Lehrer an Reformschulen, manche auch einfach bloß Drecksäcke. Vielleicht hat es am Peitschen gelegen. Man muß sie ja auch nicht unbedingt peitschen. Wir sind ja keine Unmenschen. Eine Geldstrafe tut es oft auch. Wenn man das Kind mit einer Geldstrafe dafür belegt, daß es sich ausziehen und fotografieren läßt, dann übt man damit wirtschaftlichen Druck aus, und zwar, das ist das Gute daran, auf die Eltern. Denn die Kinder haben ja in der Regel keine eigenen Einkünfte, es sei denn … Moment! Es darf natürlich nicht dazu kommen, daß der Vater vor Wut über die Geldstrafe seinen Knaben auspeitscht, und die Bilder vom Peitschen an einen Pädophilenring verhökert, um die Strafe wieder reinzukriegen. So darf es nicht sein! Dann wäre nichts gewonnen.
Aber so etwas wird ja wohl keiner tun, als Vater! Ein Vater liebt doch seine Kinder. So wie ein Ehemann seine Frau liebt. Vergewaltigen etwa Männer ihre Ehefrauen? Partnerinnen? Geliebten? – Nicht doch! Natürlich mag das einmal vorgekommen sein, aber wissen Sie, Sie können, wenn Sie wollen, immer etwas finden, was nicht so ist, wie es sein sollte. Der normale Mann vergewaltigt nicht seine eigene Frau! Wenn er es täte, würde er bestraft. Wird er aber nicht. Nur in den seltensten Fällen. Was zeigt, daß es noch Liebe und Treue in der Ehe gibt.
Da fällt mir ein: früher, als es besser war, und die Vergewaltigung noch ein Eigentumsdelikt, weil der Inhaber der Frau in seinem Recht am ausschließlichen usus fructus der Sache ideell geschädigt wurde, damals gab es weniger Vergewaltigungen als heute. Doch. Oder vielleicht auch nicht. Vielleicht wurden auch weniger angezeigt. Oder mehr. Egal, früher war es besser. Darum ergeht hier und heute folgender
Qualitätsvorschlag zur Güte, vergessen Sie den anderen!
Nießbrauch statt Mißbrauch
Wir könnten den Eltern der mißbrauchten Kinder ein großzügiges Schadensersatzrecht einräumen, für den Fall, daß ihr Recht auf Nießbrauch ihrer Kinder von Unbefugten geschmälert wurde. Wir sind uns ja hoffentlich alle einig, daß bei der Kinderpornographie das Verbrechen in ihrer Produktion besteht, nicht in Konsumtion, Zirkulation oder Distribution. Wenn wir uns da nicht einig sind, stellen wir uns doch für einen Moment vor, es wäre andersrum. Da wäre der Schaden angerichtet, das Kind gequält, sein Gemüt zerstört, sein ferneres Leben eine Wüstenei aus Ekel, Scham und Schuldgefühlen, und dann hätte Gott ein Einsehen, erschlüge den Produzenten beim Scheißen, ließe die Akkus der Kameras explodieren, sorgte durch Meteoriteneinschlag für einen mehrtägigen Netzausfall und durch Magie für einen Kurzschluß in der USB-Schnittstelle – jedenfalls wäre das Ergebnis: keine Distribution, keine Zirkulation, keine Konsumtion. Und dann? Dann wäre kein Verbrechen passiert?
Ja doch wohl nicht!
Deswegen verfolgen wir konsequenterweise zuallererstmal den Konsum. Das klingt zwar paradox, ist es aber nicht. Der Konsument nämlich ist der eigentlich Böse, denn er ist veranlagt, das Schwein. Der Produzent ist nicht veranlagt, oder sagen wir mal, er muß es nicht sein. Manch ein Produzent hat vielleicht bloß ein nacktes Geschäftsinteresse am Kind, und das Kind als solches ist ihm völlig egal. Geschäftsinteresse aber ist nichts Böses, Geschäftsinteresse ist, um es einmal so zu sagen, die Seele des Geschäfts. Aber es gibt Regeln, die im Geschäftsleben einzuhalten sind, und eine dieser Regeln besagt, daß die Eltern als Rechteinhaber am Kind nicht einfach übergangen werden dürfen. Es gibt so etwas wie ein Leistungsschutzrecht, das dem Content-Provider (hier: die Eltern, denn das Kind ist in den seltensten Fällen geschäftsmündig) einen Schutz vor Ausbeutung seiner Leistungen (hier: die Kinder) zugesteht.
Dann könnte man auf die unappetitliche Kategorisierung von Bildern – hie Porno, strafbewehrt, hie Posing, nicht strafbewehrt – ganz verzichten. Es wäre das Bild so oder so eine Beeinträchtigung des schützenswerten Geschäftsinteresses der Eltern, und diese könnten Konsumenten abmahnen und die Gewinne der Produzenten beschlagnahmen lassen.
Wenn dann das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) in Kraft sein wird, werden sie auch Kanada vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadenersatz verklagen können, wenn nämlich das Land noch einmal durch voreilige Verwaltungsakte (polizeiliche Ermittlungen, Beschlagnahmung der Daten abmahngeeigneter Kunden) die Sicherheit ausländischer Investitionen mit Füßen zu treten irrigerweise glaubte sich angelegen sein lassen zu sollen.
Ich bitte meine Leser um Entschuldigung für diesen Vandalenakt. Der Herr von der Agentur Sbrinz, der für den vorhergehenden Absatz verantwortlich ist – falls in dem Zusammenhang von ‚Verantwortung‘ zu reden überhaupt zu verantworten ist -, hat mein Vertrauen mißbraucht. Möge ihn der Blitz mit Schmackes in die Toilettenschüssel rammen! Nichts von dem, was er vorschlägt, war mit mir abgesprochen, und nichts davon steht in Einklang mit den von mir verteidigten Werten.
Neumodisches Kramzeug! – Ich bleibe bei meinem Vorschlag.