Der Parteisprecher der AfD und Alfred-E.-Neumann-Impersonator, ehemaliger Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes, einer Institution, die bekannt ist für den hohen Anteil an Terroristen und AfD-Parteisprechern unter ihren ehemaligen Stipendiaten, der Wirtschaftsprofessor und Abgeordnete im Europäischen Parlament Bernd Lucke, hat von seinen präsumtiven Wählern – zu Recht – keine besonders hohe Meinung, jedenfalls keine so hohe Meinung wie die, die er – zu Unrecht – von sich selbst hat.
Für beides spricht, daß Lucke auf dem Landesparteitag seiner Partei in NRW wie folgt in den Saal hineingerufen haben soll:
„Ich finde, wir sollten verlangen, dass Menschen, die in Deutschland öffentlich predigen, ein Bekenntnis zum Grundgesetz und insbesondere zu den Grundrechten unterschreiben müssen“.
Woraufhin es jubelnd aus demselben herausscholl.
Ich finde, wir können von einem Landesparteitag nicht verlangen, daß die Leute, die laut dem Grundgesetz, auf das sie Andere verpflichten wollen, zur politischen Willensbildung beitragen sollen, auch nur für zweieinhalb Cent – Verzeihung: für fünf Pfennig – Sachverstand in Dingen der Gesetzgeberei haben. Sie werden ja höchstens früher oder später über diese Gesetze abstimmen müssen, und abstimmen kann man natürlich, ohne sie gelesen oder begriffen zu haben.
Aber gilt das auch für Professoren? – Ich denke ja! – Wir müssen schließlich berücksichtigen, daß Lucke nicht Jurist oder Naturwissenschaftler ist, oder meinetwegen ein Sterndeuter, sondern Wirtschaftswissenschaftler. Eine Wissenschaft, die mit Stöckern in trüber Brühe herumstochert, wie jener Bergmann, der mit dem Stock im Abortkübel herumrührte, in den seine alte Jacke gefallen war, die er wiederhaben wollte. Weil doch sein Butterbrot noch in der Jackentasche steckte. So auch der WiWi: was er aus dem Trüben fischt, verkauft er uns als Gesetzmäßigkeit, und wünscht uns noch guten Appetit dazu: „Freßt oder sterbt!“ Dabei ist es bloß Scheiße.
Aber das muß ein Makroökonom nicht wissen. Sind die Wirtschaftswissenschaften doch nur ein Teil der Gesellschaftswissenschaften, und zwar der Teil, den man nach langem Stochern wiedergefunden hat, nachdem sie in den Kübel gefallen waren. Natur- und Rechtswissenschaftler – oder meinethalben die Sterndeuter – jedoch wissen es, und sie wissen auch, daß bei allen Unterschieden zwischen Naturgesetzen und positivem Recht doch folgende Gemeinsamkeit festzuhalten ist: Der Konjunktiv hat im Gesetzestext nichts zu suchen! Oder sagen wir: der Konjunktiv sollte dort nichts zu suchen haben. Man kann schließlich nicht sagen: die Energie sollte, wenn es geht, gleich sein dem Produkt aus Masse und Lichtgeschwindigkeit zum Quadrat. Und man kann auch nicht sagen: Du solltest, nach Möglichkeit, keine anderen Götter haben neben mir. Kann man nicht machen. Sollte man jedenfalls nicht machen.
Schön, Lucke kann das nicht wissen und sagt daher: wir sollten. Aber was? Was sollten wir? – Schaun wir’s an: Ist das wenigstens eines Stipendiaten der Studienstiftung des Deutschen Volkes würdig? – Warum nicht? Schon mancher von denen ist später im richtigen Leben Clown geworden:
verlangen, dass Menschen, die in Deutschland öffentlich predigen, ein Bekenntnis zum Grundgesetz und insbesondere zu den Grundrechten unterschreiben müssen
Gut. Verlangen, daß sie es müssen. Sollten wir. Aber was man verlangt, und was man kriegt, das sind zwei unterschiedliche Dinge, das sollte auch ein wiwiwi – hoppla! nicht so hastig! – das sollte auch ein WiWi wissen. Was, wenn sie es nicht tun? Die öffentlichen Prediger, meine ich, nicht die WiWis. Wenn sie es nicht unterschreiben? Was dann? Schließen wir sie dann krumm?
Jemand, der diese Regeln nicht respektieren will, hat alle Freiheiten, das Land auch wieder zu verlassen.
Aha. – Aber: die Freiheit hat er jetzt schon. Insofern hat er keinen Nachteil gegenüber Lucke, der das Land auch jederzeit verlassen darf. Aber was heißt, wieder verlassen? Wenn ich Pfarrer Beffchen einen Zettel hinhalte, damit er sein Bekenntnis zum Grundgesetz unterschreibt, und Beffchen tippt sich bloß an die Stirn, oder streckt mir die Zunge raus, oder hält mir seinerseits einen Wisch hin, damit ich mich zu den zehn Geboten bekenne, was dann? Ich kann ihn doch nicht rausschmeißen. Das Grundgesetz, zu dem er sich bekennen soll, verbietet, ihn auszuweisen (Artikel 16). Ausländer? – Beffchen ist kein Ausländer. Der ist von hier. Der war noch nie weg. Außer, daß er sich mit den Konfirmanden irgendwo rumtreibt. Beffchen ist altes Käsdorfer Urgestein, so wie sein Sandsteinkirchlein auch, und er predigt Ihnen ein Ohr ab, wenn Sie nicht aufpassen. Zwei Ohren. Öffentlich. Auf dem Markt. Bei Rewe am Käsetresen. Da braucht der keine Kanzel für.
? – Ja, aber von Ausländern war keine Rede. Von öffentlich predigen war die Rede. – ? – So, nicht gemeint! – Ja, aber man sollte in Gesetzgebungsdingen schon sagen, was man meint. Bei den Wirtschaftswissenschaften kommt es vielleicht nicht so darauf an. Da kann man ruhig mal behaupten, durch Privatisierung von allem und jedem werde alles besser werden, und dann, wenn man alles und jedes privatisiert hat, und alles schlechter geworden ist, kann man sich immer noch ausdenken, warum. Und sagen, das liege wahrscheinlich daran, daß man nicht genug privatisiert habe, oder zu halbherzig, oder das Falsche, oder in der falschen Reihenfolge, oder zu spät, oder zu früh, oder zuviel. Es spielt keine Rolle, denn es handelt sich ja nur um Sterndeuterei. Aber bei der Gesetzgebung sollte man schon hin und wieder mal darauf achten, was man sagt. Dann muß man eben präziser formulieren, z.B. so: „‚Menschen‘ – im Sinne dieser Predigt, pardon, im Sinne dieses Gesetzes -‚, die in Deutschland öffentlich predigen‘, das sind Menschen, die in Deutschland öffentlich predigen, und für die der Artikel 16 des Grundgesetzes nicht gilt. Wenn sie öffentlich predigen, und der Artikel 16 des Grundgesetzes trotzdem für sie gilt, wie es etwa bei Sven Lau oder Pierre Vogel oder Bernd Lucke der Fall ist, dann sind sie auch keine Menschen im Sinne dieses Gesetzes. Dann kann man sie auch nicht ausweisen, leider. Dann kann man ihnen noch nicht einmal das Predigen untersagen, leiderleiderleider. Denn die Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit), 4 (Glaubens- und Religionsfreiheit) und 7 (Recht auf Erteilung von Religionsunterricht) des Grundgesetzes, im Verein mit den Artikeln 8 (Versammlungsfreiheit), 11 (Freizügigkeit im Bundesgebiet) und 12 (Freiheit der Berufswahl) gelten leider auch für die, die sie mit Füßen getreten sehen wollen. Das ist ein bißchen schade, aber es ist so.“
Manche Juristenpuristen werden mir hier widersprechen und darauf hinweisen, daß solche, ein Werturteil oder einen emotionalen Zustand transportierenden prädikativen Adjektivphrasen („ein bißchen schade“) in einem Gesetzestext nichts verloren hätten, aber ich sehe das nicht so streng. In meinen Gesetzeskommentaren sollten auch die Emotionen zu ihrem Recht kommen. Ich fände es schade, wenn es anders wäre. Es macht die ansonsten doch recht trockene Materie, mit ihren ganzen Definitionen und Abgrenzungen und Hastdunichtgesehen etwas leichter verdaulich. Denn wir sind ja noch lange nicht fertig. wir müssen noch definieren, was ‚predigen‘ im Sinne des Gesetzes und was ‚öffentlich‘ im Sinne des Gesetzes ist. Ist ‚öffentlich‘ zum Beispiel immer dann, wenn die GEMA Gebühren erhebt? Dann ist praktisch alles öffentlich. Was, wenn ich einen „Verein zur Beschimpfung des GG“ gründen will. Nicht, daß ich das vorhätte, aber es wird in Deutschland doch wohl noch erlaubt sein, einen solchen Verein zu gründen! Müßte der immer hinter verschlossenen Türen tagen, oder ginge das auch im Pilgrimhaus in Ordnung? Mit der Begründung: „Wir predigen ja nicht, wir schimpfen ja nur“?
Und dann das Tückischste überhaupt: was ist denn das, ein Bekenntnis? Juristisch gesehen? Das letzte Mal, daß man mich zu einem Bekenntnis samt Unterschrift nötigen wollte, das war vor 30 Jahren, als ich im Affekt eine junge Unterschriftensammlerin erschlagen hatte und anschließend 25 Jahre ins Gefängnis mußte. Sie wollte meine Seele. Nein, meine Unterschrift. Und zwar unter dem Bekenntnis, es zu befürworten, daß Taxifahrer lange Haare haben dürfen sollten. Es gibt einiges, was mich weniger interessiert als die Haarlänge von Taxifahrern und ob sie sich damit strafbar machen, aber es ist nicht viel. Das allermeiste geht mir sehr viel näher. Z.B., ob mir einer idiotische Unterschriftenlisten unter die Nase hält. – 25 Jahre! – Wir haben uns dann, wegen êxcellenter Führung meinerseits und mildernder Umstände – deren allermilderndster war, daß ich sie gar nicht gekriegt, sondern nur durch die nächtliche Nordstadt und zum Schluß samt Unterschriftenlistenpacken auf einen Baum gejagt hatte – auf einen Freispruch geeinigt, aber die 25 Jahre sind jetzt trotzdem weg. 25 Jahre, in denen ich mir von Mädels immer erst einmal den Personalausweis habe zeigen lassen, ehe ich mit ihnen redete. Um sicher zu sein, daß sie aus dem Alter gesteigertern Bekennerfurors raus waren. So ein Affekt ist ja nicht von heute auf morgen vorbei. Der hält sich eine Weile. Nicht, daß ich doch nochmal eine erschlug; ich war schließlich auf Bewährung.
Aber mal angenommen, ich würde diese Bekennerunterschrift geleistet haben: wozu hätte ich mich denn dadurch verpflichtet? Wenn ich nun einen Verein gegründet haben würde zu dem Zweck, Taxifahrern – allen Taxifahrern, notfalls mit Gewalt – einen Façonschnitt zu applizieren, was wäre mir passiert? Nicht, daß ich das vergehabt hätte, aber es muß in Deutschland doch wohl noch erlaubt sein, Taxifahrern vorzuschreiben, wie sie rumzulaufen haben. – ? – Nicht erlaubt? Grundgesetz? Freie Entfaltung der Persönlichkeit? – Dann möchte ich mal wissen, wieso die Angestellten beim Systemgastronomen meines Mißtrauens alle gleich aussehen? Die zwingt doch einer dazu! So läuft doch keiner freiwillig rum! Vielleicht sollte man die Damen und Herren Franchisenehmer mal das eine oder andere Bekenntnis unterschreiben lassen, was meinen Sie, Herr Makroökonom E. Lucke!?
Worauf ich hinauswill: wer will denn kontrollieren, ob ich meinem Bekenntnis entsprechend auch lebe? Wenn man es mir einmal abgepreßt hat? Und selbst, wenn man mich noch überwachen könnte: wer soll denn bitteschön „alle, die in Deutschland öffentlich predigen“ kontrollieren? Sollen wir Spitzel in jede Predigt schicken? Wieviele bräuchten wir denn da? Und wieviele würden wir auf die Beine bringen? Rechne niemand auf mich! Beffchen hat mir mal erzählt, als wir uns bei Rewe am Käsetresen trafen, daß er hin und wieder alleine in der Kirche ist. Dann singt er die Lieder, und der Kantor spielt die Orgel, und sie beten ein bißchen, und dann gehen sie nach Hause, und Beffchen veröffentlich die Predigt auf Facebook und twittert die Topthese in alle Welt hinaus. Frage: was, wenn das alle so machen? Müßten wir da nicht auch Spitzel auf Facebook und Twitter haben? Und haben wir die nicht sowieso?
Jedenfalls will ich nicht als einziger in Beffchens Sandsteinkirchlein sitzen und mich bepredigen lassen. Beffchen ist nicht doof. Der kennt mich und riecht sofort Lunte. Ich bin nämlich durch mit Predigern, und Beffchen weiß das, denn ich habe ihm folgendes vorgerechnet – es war nicht am Käsetresen, sondern am Flaschenrückgabeautomaten, wo es mal wieder länger dauerte, aber auch bei Rewe -: von den Lutherischen besuchen noch knapp vier Prozent den Gottesdienst. Das Leben des Menschen aber währet 70 bis 80 Jahre, das entspricht, sagen wir mal, 4.000 Sonntagen. Vier Prozent von 4.000 sind 160. 104 Gottesdienste habe ich während meiner Konfirmandenzeit abgesessen, belegt mit Stempelkarten, dazu etliche Dutzend Kinder- und ungezählte Schulgottesdienste. Den Rest sammle ich bei Gelegenheit, wenn mal wieder wo geheiratet oder ein Neffe getauft oder eine Nichte eingeschult werden muß. Will sagen: ich habe meine 160 Predigten locker in der Tasche. Mit jeder weiteren würde ich die Statistik der Evangelen schönen, und das als Dissident! Das kann keiner verlangen.
Aber selbst, wenn wir rauskriegen würden, daß uns einer geleimt hat, einer, der es gewohnt ist zu sagen: „ich will nicht wissen, was ich unterschreiben soll, ich will nur wissen, wo ich unterschreiben soll“, wenn uns so einer das Bekenntnis unterschreibt, und dann munter weiterpredigt, wie es ihm gerade in den Sinn kommt, und wir würden ihn bespitzeln und wir würden ihn erwischen, wie er etwa predigen würde: „Ja, Eigentum verpflichtet! Das ist sehr schön gesagt. Es verpflichtet. Aber wen verpflichtet es, und zu was? Das ist doch die Frage. Es kann ja wohl nicht den Eigentümer verpflichten. Es verpflichte vielmehr den Franchisenehmer! Er sorge dafür, daß der Umsatz stimmt, Miete und Werbekosten pünktlich rüberwachsen, und daß das Erscheinungsbild der Mitarbeiter dem Imagestandard entspricht. Façonschnitt bitte! Seine Persönlichkeit kann einer woanders entfalten. Keine sichtbaren Tattoos, keine Piercings. Außer am Arsch, wo sie nicht stören. Zum Sitzen soll er die Leute schließlich nicht einstellen. Keine Stühle, keine Bänke, kein Betriebsrat! Nicht zuviele Toiletten, die werden bloß benutzt, wenn sie einmal da sind. Kein Gemöhre darüber, daß sie im Zug stehen, und es im Winter unter null ist. Natürlich ist es im Winter unter null, ist ja Winter. Dafür ist es im Sommer über dreißig, das gleicht sich aus. Harzer gerne, aber keine mit Rücken oder Krampfadern, wir sind nicht die AOK. Keine alten Weiber, die die Kundschaft vergraulen. Ausländer ja, aber nur gewaschen. Kein Viehzeug, kein Dreckspack, kein Gelumpe.“ – was dann? Unterschrieben hat er, bekannt hat er sich, und jetzt hat er gepredigt, wobei er unser vornehmstes, allerunantastbarstes Grundrecht, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, der Antastung überantwortet hat. Was nun? Belangen wir ihn wegen Betrugs?
Jemand, der diese Regeln nicht respektieren will, hat alle Freiheiten, das Land auch wieder zu verlassen.
Ja, aber das ist eine Kann-Bestimmung. Angenommen er geht einfach nicht, kann er dann einfach weiterpredigen? Oder wird das dann geübt, mit der Unterschrift, und zwar solange, bis es klappt? – Überhaupt – was ist mit denen, die unterschreiben wollen, aber nicht können? Genügt es, wenn die drei Kreuze machen? Oder – um nicht ungebührlichen Euro-Zentrismus‘ geziehen zu werden; das möchte Lucke am Ende nicht recht sei, der hat etwas gegen den Euro – gegebenenfalls drei Halbmonde? Oder doch lieber drei Kreuze, wegen Leitkultur und Abendland und pipapo? Z.B. Analphabeten: wer liest ihnen das Grundgesetz vor? Lucke? Hat der Zeit für sowas? Wenigstens die Grundrechte? – Und was ist mit denen, die lesen können, aber nicht schreiben? Kann ja sein, man hat einem die Hände abgehackt, wegen Tempeldiebstahls, es soll ja so Gegenden geben. Und dann hat er plötzlich das Licht gesehen und ist ein wortmächtiger Prediger geworden. Und nun will er bei uns predigen, und wir können ihm nicht einmal den Daumenabdruck nehmen, sonst könnte er sein Bekenntnis zum Grundgesetz mit seinem Daumenabdruck bestätigen.
Mir scheint, Lucke hat seine Idee nicht restlos zuende gedacht. Aus welchem Kübel hat er sie?
Nun bleiben genau zwei Möglichkeiten übrig – beziehungsweise, es bleiben natürlich sehr viel mehr Möglichkeiten übrig. Ich vertraue allerdings darauf, daß meine Leserschaft schon nicht so auf dem Quivive sein wird, das zu bemerken. Oder nicht so korinthenkackerisch veranlagt, das zu bemängeln. Für den Fall, daß aber doch, will ich den Satz vorsichtshalber umformulieren: es bleiben nun jede Menge Möglichkeiten übrig, sagen wir mal Stücker – ungefähr jedenfalls – zwei, nämlich a): Lucke ist nicht ganz richtig im Kopf, die Studienstiftung sollte ihr Geld zurückverlangen, und b): Lucke hält seine Wähler für genauso dämlich wie seine Parteibasis in NRW, die diesem Unsinn begeisterten Beifall gezollt hat.
Eine der vielen weiteren Möglichkeiten, von denen ich eben sprach, wäre zum Beispiel diese: beides ist richtig. Die vierte: ich bin bekloppt. Ich muß bekloppt sein, wenn ich den Quatsch auch nur für fünf – na, zweieinhalb – Cent ernst nehme.
Ach, man müßte dreißig Jahre jünger sein und die Energie und Spannkraft haben, diesen Mad-Man mitsamt seinen Unterschriftsflausen durch die nachtdunklen Straßen und auf den nächsten Baum zu scheuchen! Einen mildernderen Umstand als den gibt es ja gar nicht.